Montag, 20. April 2020

Baaden-Württemberg: Verschärfung des Polizeigesetzes während der Coronakrise

"Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes sieht umfangreiche Durchsuchungen von Personen und Sachen im Zusammenhang mit Veranstaltungen und Ansammlungen, den Einsatz von Body Cams in Geschäftsräumen und Wohnungen, sowie grundlegend ausgeweitete Videoüberwachung im öffentlichen Raum, vor." so Stephan Gruber in seinem auf imi-online veröffentlichten Artikel.

Weiter  schreibt Gruber hier: "...im Gesetzestext dazu wird sich nicht auf Großveranstaltungen, sondern auf 'öffentliche Veranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen', bezogen. Dabei wird das pauschale Durchsuchen von Personen und Sachen um und bei Veranstaltungen und Ansammlungen möglich....Die Maßnahmen könnten auch verwendet werden, um repressiv gegen Demonstrationen vorzugehen. Dies war bislang zwar bereits gängige Praxis der Polizei, aber eigentlich verfassungswidrig, weil dies potentiell an der Demonstration Teilnehmende unverhältnismäßig einschüchtert und damit einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darstellt. "

Was versteht man unter Veranstaltungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen?

Zum Beispiel solche, durch die "...aufgrund der Art und Größe der Veranstaltungen...erfahrungsgemäß erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können. " Also auch eine Veranstaltung, an der sich sehr viele Bürger beteiligen könnten, weil sie mit Maßnahmen der Regierung nicht mehr einverstanden sind? Eine Veranstaltung, bei der deutlich wird, wie weit sich die Regierung schon von den demokratischen Prinzipien entfernt hat, da nun ein so großer Teil seiner Bürger die getroffenen Entscheidungen in Frage stellt und ausdrücklich und demokratisch nicht wünscht?

Was die Art der Veranstaltung betrifft, so ist dies dann wohl Auslegungssache. Wenn die Art der Veranstaltung ein bestimmtes Thema betrifft, sagen wir mal zum Beispiel die Impfflicht, so könnte dann willkürlich festgelegt, werden, dass dies eine Veranstaltung ist, die 'erfahrungsgemäß' eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt. Oder auch eine private Party im Freien? Wer legt hier fest, wann und wie "erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können"?

Ausweitung der Videoüberwachung

Das Aufnehmen von Bild und! Ton durch Polizei und Ordnungsamt an "besonders gefährdeten Orten" , wie auch immer man "besonders gefährdet" definiert.  Auch eine verdeckte Aufnahme von Menschen an teilweise nicht bekanntgegebenen Orten! Bis jetzt musste Videoüberwachung immer gekennzeichnet werden.

Das Polizeigesetz ist zwar noch nicht genehmigt, offenbar arbeitet man aber schon seit Jahren an der Verschärfung und die Corona-Krise ist einmal mehr die Gelegenheit, entscheidenede Veränderungen festzulegen, wenn die Bevölkerung mit etwas anderem beschäftigt ist, also in diesem Fall auf die angeblich rasant steigende Infektionsrate bei Covid 19 fixiert ist.

Sehr bedenklich ist diese geplante Ausweitung der Polizeibefugnisse deswegen, weil man hoffentlich  damit rechnen darf, dass immer mehr Menschen sich gegen den Angriff auf unsere Grundrechte und gegen die unsinnigen Corona-Verordnungen wehren werden. Traurig daran ist, dass sie wahrscheinlich erst selbst gravierend davon betroffen sein werden müssen, bevor sie anfangen werden, Fragen zu stellen. Es ist zu hoffen, dass es dann nicht schon zu spät sein wird, um sich gegen die immer weiter in die Privatsphäre der Bürger übergreifenden Kontrolle zu wehren. Denn durch die moderne Technologie stehen dem Überwachungsstaat mehr Möglichkeiten zur Unterdrückung seiner Bürger zur Verfügung als jemals zuvor.

Auch wer nicht in Baaden-Württemberg wohnt, sollte sich darüber bewusst sein, dass das, was in einem Bundesland einmal eingeführt wurde, auch als Modell für andere Bundesländer dienen kann.


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