Donnerstag, 2. Oktober 2008

Hartz IV als Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung

Unser Grundgesetz ist in 11 Teile gegliedert.
Teil 1 beinhaltet unsere Grundrechte.
Die Grundrechte der Bürger stehen im Grundgesetz an erster Stelle.

Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Der Staat dient also dem Bürger, genauer gesagt seiner Menschenwürde. Dafür brauchen wir eine Verfassung. Alles andere ist nachrangig.. Alle nachfolgenden Teile des Grundgesetzes und die Gesetzgebung dienen dem Zweck, den Bürgern dieses Landes die Erhaltung ihrer Grundrechte zu gewährleisten.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Die Verschärfung der Hartz IV Gesetze.

Am 01.06.06 hat die Bundesregierung eine Verschärfung der geltenden, zum damaligen Zeitpunkt bereits heftig umstrittenen Hartz IV Gesetze beschlossen. Sie nennt dies beschönigend

Anpassung und Veränderung von Hartz IV

Ziel: Einsparungen von 5 Mio Euro = 0,5 Milliarden im Jahr.

(zum Vergleich: Die Sanierung der derzeit durch Fehlspekulationen vom Konkurs bedrohten Banken kosteten bisher ca 11 Milliarden Euro)

Unter anderem sollen Außendienste eingeführt werden, die möglichen Leistungsmissbrauch aufdecken sollen.

Was sagt das Grundgesetz hierzu?

Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich

und

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnete und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

War den Politikern das nicht bekannt? Kennen die von uns gewählten Volksvertreter, die sich zu großen Teilen aus Juristen rekrutieren, das Grundgesetz nicht?
Das Grundgesetz sieht zwar in besonderen Fällen eine Einschränkung von Grundrechten vor, aber nur

Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann...

mit anderen Worten, nur dann, wenn schon im Grundrecht selbst die Möglichkeit der Einschränkung eingeräumt ist. Dies ist im Falle der Unverletzlichkeit der Wohnung nicht der Fall.

Das geltende Recht ist verfassungswidrig!!

Bizarre Blüten treibt die Angelegenheit in Anbetracht der neuen Doku-Serie "Gnadenlos gerecht", in denen zwei Beamte, man höre und staune, keine Bedenken haben, den Verfassungsbruch vor laufender Kamera zu begehen, denn jeder Beamte muss den

Amtseid nach Artikel 56 GG leisten.

Von Seiten unserer Politiker gibt es hierzu allerlei Ausreden, wie etwa, niemand sei gezwungen, Außendienste in die Wohnung zu lassen, der Leistungsempfänger habe aber die Verpflichtung zur "Mitwirkungspflicht" und deren Verweigerung der Mitwirkungspflicht ziehe eben die Leistungskürzung nach sich.

Fadenscheiniger geht es kaum. Wir erinnern uns: Der Hartz IV Empfänger in spe muss schon bei Antragstellung der Leistung sämtliche privaten Verhältnisse offenlegen, seine Konten werden überprüft. Vermögen, soweit vorhanden, muss aufgebraucht werden, bevor eine Leistung gewährt wird. Er besitzt nichts, und seine Lebensgrundlage hängt von der Bewilligung der Transferleistungen ab.

Selbst diejenigen, die trotz der massiven Grundrechtsverletzungen auf breiter Front gegenüber Teilen der Bevölkerung noch ruhig schlafen können, sollten beunruhigt sein. Ist Ihr Arbeitsplatz wirklich so sicher?
Und wer sagt Ihnen, dass es morgen nicht auch für andere Teile der Bevölkerung Einschränkungen der Grundrechte geben wird?
Wir alle sind abhängig von Leistungen des Staates, die einen mehr , die anderen weniger. Wer weiß heute, welche Leistungen morgen einmal von einer "Mitwirkungspflicht" abhängig gemacht werden und wie genau diese aussehen wird?

Sie brauchen einen Reisepass? Mitwirkungspflicht!
Leistungen von der Krankenkase? Mitwirkungspflicht!
Einen Kindergartenplatz? Mitwirkungspflicht!

Hartz IV war nur der Anfang....

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