Dienstag, 7. April 2020

Gegen jeden, der es unternimmt diese (freiheitlich-demokratische) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG)


Die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner erklärt, warum die Maßnahmen, die zur Eindämmung der angeblichen Corona-Pandemie getroffen wurden, rechts- und verfassungswidrig  sind.



Frau Bahner hält sämtliche Verordnungen der Bundesländer für eklatant verfassungswidrig. Die Verordnungen haben ihrer Ansicht nach das gefährliche Potential, unsere freiheitlich-demokratische Ordnung in nur wenigen Wochen grundlegend zu untergraben.  Sie fordert daher alle Länderregierungen dazu auf, sämtliche Corona-Verordnungen außer Kraft zu setzen - und zwar umgehend -  da das Infektionsschutzgesetz auch in seiner überarbeiteten Fassung vom 27. März 2020 nicht zu den getroffenen Maßnahmen und der Verletzung zahlreicher Grundrechte, wie sie derzeit an der Tagesordnung sind, berechtigt.

Das Infektionsschutz-Gesetz sieht Maßnahmen in konkret benannten Krankheiten vor, Corona ist in diesem Gesetz aber nicht aufgelistet, auch nicht in seiner überarbeiteten Fassung. Weiter berechtigt das Gesetz die Gesundheitsämter dazu, bestimmte Maßnahmen  gegenüber jenen Personen, die auch tatsächlich infiziert sind ( und zwar mit den konkret benannten Krankheiten) zu ergreifen.
Maßnahmen gegenüber gesunden Dritten dürfen nur in konkret ausgeführten Ausnahmefällen getroffen werden.

Das Gesundheitsamt ist ferner berechtigt, beispielsweise Schulen oder Badeanstalten zu schließen, allerdings nur in begründeten Einzelfällen.

"Kontaktverbote und Schließungen von Einrichtungen dürfen sich niemals an ...83 Millionen Bundesbürger richten."

Die landesweite und dauerhafte Schließung von Einrichtungen und Geschäften wird weder durch das Infektionsschutz noch durch irgendeine andere Regelung abgedeckt,  und ist sowohl rechts- als auch verfassungswidrig.

Das Infektionsschutzgesetz sieht auch vor, dass Bürger eigenverantwortlich handeln dürfen, im Falle von Covid 19 würde dies bedeuten, dass es ihr gutes Recht ist, das Risiko einer Ansteckung in Kauf zu nehmen, und somit zu einer sogenannten 'Herdenimmunisierung' beizutragen.
Diese Herdenimmunisierung würde die Krankenkassen ungeheuer entlasten, denn dadurch entstehen  weniger Kosten als beispielsweise bei Impfungen, die zusätzlich auch schädliche Nebenwirkungen haben können. 

Außerdem ist es bei Epidemien ja in der Regel so, dass die tatsächlich Kranken isoliert werden, und nicht 99,9 der gesunden Bevölkerung, so wie es derzeit geschieht.

In dem beinahe kompletten Shutdown und der eklatanten Missachtung der Grundrechte sieht Frau Bahner einen massiven Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Da die Corona-Verordnungen so eklatant verfassungswidrig sind, machen sich somit auch Polizeibeamte, die diese durchsetzen, auf gravierende Weise strafbar. Alle auf Grundlage dieser Verordnung verhängten Bußgelder sind rechtsunwirksam, allerdings muss gegen deren Verhängung dann auch Widerspruch eingelegt werden.

Da die Versammlungsfreiheit ebenfalls aufgehoben wurde, und die Deutschen deswegen auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Ordnung keine Möglichkeit haben, Abhilfe gegen die Übergriffe ihrer jeweiligen Landesregierungen zu schaffen, haben sie das Recht zum Widerstand.

Dies bedeutet, dass sich kein Bundesbürger mehr an diese Verordnungen halten braucht, da sie wegen ihrer Verfassungswidrigkeit unwirksam sind, es sei denn man wurde von seinem Gesundheitsamt als Kranker, Krankheitsverdächtiger, Ansteckungsverdächtiger oder Ausscheider bezüglich Covid 19 bestimmt, nur dann hat man zwingend die von Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen zu befolgen, ansonsten darf man sich frei bewegen. Alle Bußgelder oder Festnahmen, die bei Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz getroffen würden, wären dann rechtswidrig. 

Frau Bahner lädt zu einer bundesweiten Demonstration gegen die Coronia-Verordnungen am Karsamstag um 15 Uhre ein, die bei der zuständigen Behörde gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz anzuzeigen ist.






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